GENERAL TERMS AND CONDITIONS

Sie sollten alle Bedingungen genau lesen, doch das Wichtigste zuerst:

Das Parkschloss muss am Buchungsende mit der App abgeschlossen werden. Falls der Parkplatz nicht versperrt wurde, gilt die Buchung als fortgesetzt und Ihr Konto wird weiterhin belastet.

Sie überzeugen sich vor dem Parkprozess von der Betriebssicherheit des Parksystems und teilen eventuelle Mängel und/oder Schäden dem Kooperationspartner vor Ort mit oder schicken eine E-Mail an support@camppa.eu.

Sie haften für alle Schäden, die auf unsachgemäßes und fahrlässiges Handeln zurückzuführen sind. Alle Schäden, die über den normalen Verschleiß hinausgehen, gehen zu Lasten des Mieters.

Die Haftung von CAMPPA auf Personen- und Sachschäden wird ausgeschlossen, soweit sie nicht auf eine grobe Pflichtverletzung des Vermieters zurückzuführen sind. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf die Schadenskosten wie Sachverständigungskosten oder Wertminderung. Eltern haften für Ihre Kinder.

Sie nehmen zur Kenntnis, dass der Vermieter weder für Unfälle noch sonstige Ereignisse während der Mietdauer haftet.

Sie informieren sich im Vorhinein über das lokal geltende Recht bezüglich abstellen und parken der Wohnmobile und Wohnwagen und halten sich daran.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN IM DETAIL:

Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Minderjährige, die mindestens 12 Jahre alt sind, dürfen nur dann die App verwenden, wenn die Leistungen von und unter der Verantwortung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten des Minderjährigen bestellt wurden. Durch die Genehmigung der Nutzung der Leistungen durch einen Minderjährigen erklärt sich der Elternteil oder Erziehungsberechtigte damit einverstanden, dass er oder sie volle Verantwortung und Haftung für alle Verletzungen, Schäden sowie Ausgaben, die sich aus der Nutzung der Leistungen durch den Minderjährigen ergeben, trägt. Des Weiteren sichern Sie zu, dass alle Bedingungen dieser Vereinbarung als Mieter durch den Erziehungsberechtigten oder den Elternteil sowie den Minderjährigen angenommen, zugestimmt und eingehalten werden.

Sie behandeln das Parksystem sorgsam und bestätigen, dass Sie mit der Bedienung vertraut sind sowie körperlich in der Lage sind, um dieses Parksystem zu nutzen. Wenn Sie sich für ein Parksystem entscheiden, übernehmen Sie jegliche Verantwortung und Risiken für Verletzungen oder resultierende Gesundheitszustände. Sie erklären sich dafür verantwortlich zu bestimmen, ob Bedingungen wie Schnee, Hagel, Eis oder Gewitterstürme es gefährlich machen, ein Parksystem zu nutzen. Es wird Ihnen empfohlen, Ihr Parkverhalten den Wetter- und Verkehrsbedingungen anzupassen.

Das Parksystem darf weder zerlegt, beschriftet oder anderweitig verändert oder verunstaltet werden.

Das Parksystem steht grundsätzlich rund um die Uhr für die Vermietung zur Verfügung. Bzgl. Beginn- und Endzeiten der Miete müssen die Öffnungszeiten des Kooperationspartners beachtet werden.

Probleme, Unfälle oder Schäden sind unverzüglich den Kooperationspartner vor Ort zu melden. Falls sich das Problem, der Unfall bzw. der Schaden außerhalb der Öffnungszeiten des Kooperationspartners ereignet, muss das Problem, der Unfall bzw. der Schaden zur nächstmöglichen Öffnungszeit gemeldet werden. Eine Nicht-Meldung führt dazu, dass anfallende Kosten an Sie weiterverrechnet werden. Zusätzlich ist der Schaden via E-Mail an support@camppa.eu zu melden. Falls ein Unfall oder ein anderer Vorfall mit einer Körperverletzung, einem Sachschaden oder dem Diebstahl eines Parksystems zusammenhängt, muss der Mieter unverzüglich, aber spätestens 24 Stunden nach dem Vorfall, eine Anzeige bei der örtlichen Polizeibehörde stellen.

Nach Mietende müssen die zur Verfügung gestellten Parksysteme mit der App abgeschlossen werden. Falls der Parkplatz nicht versperrt wurde, gilt die Buchung als fortgesetzt und Ihr Konto wird weiterhin belastet.

Sie verpflichten sich, das Parksystem in demselben Zustand, in dem es gemietet wurde, an CAMPPA zurückzugeben.

RESERVIERUNG

Parkplätze können kostenlos über das Parksystem in einem individuell anpassbarem Zeitraum im Voraus reserviert werden.

ZAHLUNG UND GEBÜHREN

CAMPPA wird Ihnen die im Vertrag bzw. in der App beschriebenen Preise in Rechnung stellen und über das hinterlegte Zahlungsmittel abbuchen. Falls Sie die Rechnung reklamieren, müssen Sie innerhalb von 10 Geschäftstagen nach dem Zeitpunkt der Rechnungstellung mit CAMPPA Kontakt aufnehmen und alle Unterlagen, wie z.B. ungefähre Start- und Endzeit, zur Verfügung stellen. Sie verpflichten sich weiters, Änderungen in Bezug auf das hinterlegte Zahlungsmittel selbst durchzuführen bzw. wenn nicht möglich, CAMPPA darüber zu informieren.

KÜNDIGUNG

CAMPPA hat das Recht ohne die Zustimmung des Mieters die Geschäftsbeziehung einseitig zu beenden. Sie dürfen die Geschäftsbeziehung ebenfalls einseitig beenden. Die Geschäftsbeziehung endet allerdings erst dann, wenn alle Gebühren von Ihnen bezahlt wurden.

HINWEIS

CAMPPA ist ein international agierendes Unternehmen.
Zwischen einzelnen Ländern, Regionen und Bundesländern gelten unterschiedliche allgemeine Regelungen

 

Vorschriften zum Abstellen von Wohnmobilen und Wohnwagen finden sich vor allem in einzelnen Landesgesetzen (jedoch nicht in allen Bundesländern). In diesen werden teilweise auch die Gemeindevertretungen ermächtigt, Verordnungen in Bezug auf das Campieren zu erlassen. So bestimmen viele dieser Verordnungen, an welchen Orten der jeweiligen Gemeinde das Campen außerhalb von Campingplätzen erlaubt bzw. verboten ist.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sie sich im Vorhinein über das lokal geltende Recht informieren und daran halten müssen. CAMPPA übernimmt keine Haftung für fälschlich abgestellte Wohnmobile und Wohnwagen.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Dieser Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Als Gerichtsstand wird das für den Sitz des Vermieters zuständige Gericht in Österreich vereinbart.

Die allfällige Nichtigkeit einzelner Punkte dieses Vertrages haben nicht die Nichtigkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Der restliche Vertragsinhalt bleibt demzufolge unverändert rechtsgültig.

Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht bzw. treten mit Unterzeichnung des Mietvertrages außer Kraft. Änderungen des Mietvertrages und/oder der AGBs, auch dieser Bestimmung, bedürfen der Schriftform.

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